„Mitgegeben auf den Weg"

Nachricht 24. Juli 2017

Mitte Mai war es wieder mal soweit: das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage gegen einen verkaufsoffenen Sonntag in Worms Recht gegeben. Begründung: nur das Interesse der Händler und Käufer an einem weiteren Einkaufstag reiche nicht aus.
Es hätte einen weiteren Grund dafür gebraucht: z.B. eine Messe oder einen großen Markt am selben Tag. Noch ist der Sonntag im Grundgesetz als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ geschützt. Aber trifft das noch zu? Ist nicht Shoppen heute längst mehr als nur Einkaufen? Und dient es nicht bei vielen unter uns – ich differenziere das einmal nicht nach Geschlechtern - nicht nur der Besorgung nötiger und unnötiger Güter, sondern eben auch der „seelischen Erhebung“?
Wenn das so wäre, wird dann nicht vielleicht gerade andersherum ein Schuh daraus (egal, wie viele man schon im Schrank hat)? So ähnlich fragte und provozierte auch Petra Bahr nach dem Urteil in der „Zeit“: „Wenn am Sonntag die Läden aufhaben, warum nicht auch die Behörden? ... Und wenn die Behörden und Läden öffnen, warum sind dann die Kindergärten geschlossen? … Und wenn das so ist, müssen natürlich auch die Krankenhäuser und Arztpraxen aufhaben.“
Toll, wenn mal jemand die Sache zu Ende denkt! Aber: wäre es dann nicht vielleicht doch gut und schön, wenn (fast) alle einmal pro Woche am selben Tag Zeit haben – für sich selbst, für andere und für das, was mir jenseits von Arbeit und Alltag noch wichtig ist im Leben? Ich meine: Ja – und wünsche Ihnen einen gesegneten Sonntag!

Jörn Kremeike, Pastor in Schwarmstedt

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