Mitarbeitervertretung

Als Mitarbeitervertretung vertreten wir alle in den Kirchengemeinden und im Kirchenkreis beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gegenüber ihren Anstellungsträgern (Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand) Wir sind bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten beteiligt, von denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Dienstgemeinschaften betroffen werden.

Mitarbeitervertretung (MAV) – was ist das?

Eine kirchliche Mitarbeitervertretung (MAV) entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst oder dem Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt.

Grundlage für unsere Tätigkeit ist das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands (MVG-EKD).

Mitarbeitervertretung – wer ist das?

Wir, die Mitglieder der Mitarbeitervertretung des Ev.-luth. Kirchenkreises Walsrode, sind im Mai 2021 neu gewählt worden. Seit Juni 2021 sind wir in neuer Zusammensetzung tätig:

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Neuigkeiten ...

rund um die Arbeit der Mitarbeitervertretung

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Wie wir arbeiten

Mitbestimmung bei:

  •  Einstellung, Anstellung, Kündigung
  • Eingruppierung, Höher- und Herabgruppierung, Beförderung
  • Versetzung und Abordnung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zu einer anderen Dienststelle
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle (Haus und Betriebsordnung) oder Aufstellung der Grundsätze für das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst.
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • Grundsätze für die Urlaubsregelung

Mitberatung bei:

  • Außerordentlicher Kündigung
  • Kündigung in der Probezeit
  • Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs
  • Bewertung der Arbeitsplätze

Vorsitzende

Claudia Gürtler
Tel.: 05161 989795

Stellv. Vorsitzende

Heidi Lemanski
Tel.: 05162 91383

Termine / Sprechzeiten

Montags 15-17 Uhr
und nach Vereinbarung

Brückstraße 7 - Zimmer 21 - 2. OG
29664 Walsrode
Tel.: 05161 989795

Gleichstellung im Kirchenkreis Walsrode

Seit November 2012 gibt es ein neues Gesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Landeskirche Hannovers.
Ziel ist es, Männern und Frauen die gleiche Stellung in den verschiedenen kirchlichen Arbeitsbereichen zu verschaffen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer, die im kirchlichen Dienst tätig sind, soll gefördert werden.
Mit dem Gesetz verbunden ist die Einsetzung von Beauftragten in den Einrichtungen und Kirchenkreisen der Landeskirche, die die Umsetzung der in dem Gesetz festgeschriebenen Regelungen begleiten und auch einfordern sollen.

 

Aufgaben

Alle Themen die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen und zwar gleichermaßen für die hauptamtlich Mitarbeitenden wie auch für die ehrenamtlich Mitarbeitenden.

Beispiele:

  • Hilfe bei geschlechtsspezifischen Problemen im Arbeitsalltag   Unterstützung und Beteiligung bei Stellenbesetzungsverfahren und anderen Personalangelegenheiten
  • Einzelberatung von Mitarbeitenden
  • Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung und den Dienststellenleitungen
  • Innerbetriebliche Vermittlung
  • Information und Auskünfte z.B. über rechtliche Vorschriften
  • Mitwirkung bei Anstellungsangelegenheiten
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung und der Arbeitsbedingungen

 

Gleichstellungs-
beauftragte im Kirchenkreis

Diakonin Claudia Gürtler
Fritz-Reuter-Str. 5a
29664 Walsrode
Tel.: 05161 789684

"...Hier ist nicht Mann noch Frau, denn ihr seid allesamt eins in Christus",
Galaterbrief, 3, Vers 28.