Mitarbeitervertretung (MAV) – was ist das?
Eine kirchliche Mitarbeitervertretung (MAV) entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst oder dem Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt.
Grundlage für unsere Tätigkeit ist das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands (MVG-EKD).