Kandidat:innen
In den 13 Kirchengemeinden im Kirchenkreis Walsrode sind es sogar mehr als die siebzig in dem Text genannten. Es stehen insgesamt 85 Plätze in den Kirchenvorständen zur Wahl. So können die Aufgaben, die in der heutigen Zeit sicher vielfältiger geworden sind, von mehreren getragen werden. Der Kirchenvorstand besteht dann aus den gewählten Mitgliedern, den Pastor:innen der jeweiligen Kirchengemeinde und einigen berufenen Mitgliedern.
Erstmalig kann man bereits ab 16 Jahren das Amt des Kirchenvorstehers ausüben und ab 14 Jahren mitwählen. Dadurch sollen die Sichtweisen und Prioritäten der jüngeren Mitglieder besser berücksichtigt werden. In unserem Kirchenkreis stellt sich in vier Kirchengemeinden jeweils ein Mitglied unter 25 Jahren zur Wahl. Darüber freuen wir uns sehr.
Die Amtszeit wurde von sechs auf 3+3 Jahre verändert. Im Ergebnis kein Unterschied, aber im Detail: Die Mitglieder können nach der Hälfte der Amtszeit überlegen, ob sie weitermachen oder das Amt abgeben. Das ist für viele interessant, die sich nicht zu lange an ein Amt binden möchten. Gut ein Drittel der Kandidat:innen hat angekündigt von dieser Option Gebrauch zu machen. Denn viele Jüngere können oftmals noch gar nicht absehen, wohin es sie in den nächsten Jahren zieht. Und von einigen langjährigen KV-Mitgliedern wissen wir, dass Sie nur den ersten Teil der Amtszeit ausführen werden, um neue Mitglieder gut in das Amt und die Aufgaben einzuführen. Eine schöne Lösung!
Über den jeweiligen Link auf der rechten Seite werden sie direkt zu ihrer Kirchengemeinde geleitet und können sich ihre Kandidat:innen mit Bild und Statement anschauen.