Erste Notfallseelsorge
Begleitung in akuten Krisensituationen
Typische Anlässe, bei denen Notfallseelsorge angefordert wird, sind z.B.:
• plötzlichen Todesfällen im häuslichen Bereich
• der Überbringung einer Todesnachricht (gemeinsam mit der Polizei)
• Tod und schweren Verletzungen von Kindern
• Unfällen auf der Straße (Autobahn!)
• Bränden
• Suizid
• Gewaltverbrechen
• Einsatznachsorge (Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen)
Wichtiger Hinweis:
Die Dienst habenden Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger können nicht von Privatpersonen kontaktiert werden, sondern die Alarmierung erfolgt ausschließlich über die Leitstelle der Rettungsdienste und Feuerwehren.